Rechtliche Informationen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Foto- und Videoproduktionen

Stand: April 2026

§ 1 Nutzungsrechte & Eigentumsvorbehalt

Sämtliche im Rahmen eines Auftrags erstellten Bild-, Video- und Audiomaterialien verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im alleinigen Eigentum der Infinite Edits GmbH. Eine Verwendung vor vollständigem Zahlungseingang ist unzulässig.

Buy-Out: Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber zeitlich und örtlich uneingeschränkte Nutzungsrechte ohne jegliche Einschränkungen. Hiervon unberührt bleibt das Recht der Infinite Edits GmbH zur Nutzung der Materialien als Referenz und Arbeitsproben gemäß § 11 dieser AGB.

Weitergabe an Dritte: Eine Weitergabe an Dritte (z.B. Mediaagenturen, Handelspartner oder Subunternehmer) ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Infinite Edits GmbH gestattet. Die Zustimmung kann im Einzelfall auch bereits im Angebot erteilt werden.

§ 2 Musik- und Audiolizenzierung

Für die musikalische Untermalung von Videoproduktionen setzt die Infinite Edits GmbH lizenzierte Musiktitel und Soundeffekte der Plattform Artlist (artlist.io) ein. Die Nutzung erfolgt im Rahmen einer Synchronisationslizenz (Pro-Lizenz), die die kommerzielle Verwendung in Kundenprojekten – einschließlich Werbung, Social Media, TV und Streaming-Plattformen – abdeckt.

Wichtige Hinweise zur Musiklizenz:

  • Die Lizenz gilt für die Verwendung der Musik als integrierter Bestandteil des Videoprojekts. Eine eigenständige Nutzung der Musik (z.B. als Hintergrundmusik in Geschäftsräumen, in Telefonwarteschleifen oder als alleinstehender Audiotrack) ist durch die Lizenz nicht abgedeckt.
  • Die Musiktitel dürfen vom Auftraggeber nicht eigenständig extrahiert, weiterverteilt oder für andere Projekte wiederverwendet werden.
  • Bei Ausstrahlung über TV-Sender oder Nutzung auf Plattformen mit PRO-Gebühren (Performance Rights Organizations) können zusätzliche Gebühren durch die jeweilige Verwertungsgesellschaft (z.B. GEMA) anfallen. Für diese Gebühren ist der Auftraggeber verantwortlich.
  • Wünscht der Auftraggeber die Verwendung spezifischer, nicht über Artlist lizenzierter Musik, ist die Lizenzierung durch den Auftraggeber selbst sicherzustellen. Die Infinite Edits GmbH übernimmt in diesem Fall keine Haftung für Urheberrechtsverletzungen.

§ 3 Markenrechte bei Logoerstellung und Branding

Erstellt die Infinite Edits GmbH im Rahmen eines Auftrags Logos, Wortmarken, Bildmarken oder andere markenrechtlich relevante Gestaltungen, erfolgt keine markenrechtliche Prüfung durch die Infinite Edits GmbH. Der Auftraggeber ist eigenverantwortlich dafür zuständig, vor Nutzung der erstellten Gestaltungen eine markenrechtliche Recherche und ggf. Anmeldung durch einen spezialisierten Markenanwalt durchführen zu lassen.

Die Infinite Edits GmbH übernimmt keine Haftung für Verletzungen bestehender Markenrechte Dritter durch die im Auftrag erstellten Gestaltungen. Schadensersatzansprüche Dritter aufgrund von Markenrechtsverletzungen gehen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.

§ 4 Fahrzeugdaten und Verbrauchswerte

Bei der Erstellung von Werbe- und Kommunikationsmaterialien für Fahrzeuge werden Verbrauchswerte, Emissionsdaten, Leistungsangaben und sonstige technische Daten ausschließlich aus den vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen, den offiziellen Verbrauchsschildern im Showroom oder den Angaben der Herstellerwebsite übernommen.

Die Infinite Edits GmbH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Angaben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle übernommenen Daten vor Veröffentlichung eigenständig auf Korrektheit zu prüfen – insbesondere im Hinblick auf die Verordnung (EU) 2024/1244 (Pkw-EnVKV) und die Pflicht zur Angabe von WLTP-Werten.

§ 5 Rohmaterial / Raw Footage

Sofern nicht ausdrücklich im Angebot vereinbart, umfasst der Leistungsumfang ausschließlich die Lieferung des fertig bearbeiteten Endmaterials. Die zugehörigen .RAW- sowie .PSD-Dateien werden von der Infinite Edits GmbH für 12 Monate nach Ablieferung aufbewahrt. Sollten nachträglich Änderungen gewünscht sein, können diese innerhalb dieses Zeitraums zeitnah durchgeführt werden.

Die Herausgabe von Rohmaterial kann gesondert vereinbart und berechnet werden.

§ 6 Archivierung und Aufbewahrung

Die Infinite Edits GmbH bewahrt das erstellte Bild- und Videomaterial sowie die zugehörigen Arbeitsdateien (.RAW, .PSD) für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Ablieferung auf. Nach Ablauf dieser Frist besteht keine Verpflichtung zur weiteren Speicherung. Der Auftraggeber ist eigenverantwortlich für die Sicherung des gelieferten Materials.

Eine erneute Bereitstellung nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ist – sofern das Material noch verfügbar ist – nur gegen gesonderte Berechnung möglich.

§ 7 Freigabeprozess und Korrekturschleifen

Im Leistungsumfang sind 2 Korrekturschleifen enthalten, sofern im Angebot nicht anders vereinbart. Weitere Korrekturschleifen werden nach Aufwand berechnet.

Erfolgt nach Übermittlung des Materials innerhalb von 14 Werktagen keine Rückmeldung durch den Auftraggeber, gilt das Material als freigegeben.

§ 8 Terminverschiebung, Stornierung und Wetter

Stornierung durch den Auftraggeber:

  • Bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei
  • 7–13 Tage vorher: 50 % des vereinbarten Honorars
  • Weniger als 7 Tage vorher: 100 % des vereinbarten Honorars

Bereits entstandene Kosten: Unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung trägt der Auftraggeber sämtliche bereits angefallenen und nicht stornierbaren Kosten in voller Höhe. Hierzu zählen insbesondere: Flugbuchungen, Mietwagen, Unterkünfte, Fährtickets, Eintrittskarten, Genehmigungsgebühren, Location-Mieten sowie sonstige produktionsbezogene Vorleistungen. Die Infinite Edits GmbH ist verpflichtet, entstandene Kosten auf Verlangen nachzuweisen.

Terminverschiebung: Eine einmalige Verschiebung ist bis 7 Tage vor dem Termin kostenfrei möglich, sofern ein Ersatztermin innerhalb von 30 Tagen vereinbart wird.

Witterungsbedingte Verschiebung: Bei Außenproduktionen, die aufgrund von Witterungsbedingungen nicht wie geplant durchgeführt werden können, erfolgt eine kostenfreie Terminverschiebung in Absprache beider Parteien. Die Entscheidung über die Durchführbarkeit trifft die Infinite Edits GmbH nach fachlicher Einschätzung.

§ 9 Drohnenaufnahmen

Die Infinite Edits GmbH übernimmt keine Garantie für die Durchführbarkeit von Drohnenaufnahmen an einem bestimmten Ort oder Termin. Einschränkungen können sich unter anderem ergeben durch: Flugverbotszonen, behördliche Auflagen, Windgeschwindigkeiten über der zulässigen Grenze, Sichtbedingungen oder fehlende Genehmigungen des Grundstückseigentümers.

Können geplante Drohnenaufnahmen aus den genannten Gründen nicht durchgeführt werden, entfällt der Anspruch auf Schadensersatz oder Preisminderung, sofern die Infinite Edits GmbH den Auftraggeber rechtzeitig informiert hat.

§ 10 Persönlichkeitsrechte, Model Releases und Datenschutzeinwilligung

Recht am eigenen Bild: Für die Veröffentlichung von Bild- und Videomaterial, in dem erkennbare Personen dargestellt sind, ist der Auftraggeber verantwortlich, die erforderlichen Einwilligungen (Model Releases) einzuholen – es sei denn, die Einholung wurde ausdrücklich als Leistungsbestandteil vereinbart.

Datenschutzrechtliche Einwilligung (DSGVO): Werden Mitarbeiter, Auszubildende oder sonstige Beschäftigte des Auftraggebers im Rahmen der Produktion fotografiert oder gefilmt, ist der Auftraggeber als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO verpflichtet, von allen abgebildeten Personen eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO einzuholen. Diese Einwilligung muss die konkreten Verwendungszwecke (z.B. Website, Social Media, Printmedien, Werbung) benennen und den Hinweis auf das jederzeitige Widerrufsrecht enthalten.

Die Infinite Edits GmbH stellt auf Wunsch eine Vorlage für die Einwilligungserklärung zur Verfügung. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Einholung und Dokumentation liegt jedoch ausschließlich beim Auftraggeber.

Die Infinite Edits GmbH haftet nicht für Ansprüche Dritter aus Verletzungen des Rechts am eigenen Bild oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen, sofern die Verantwortung für die Einholung der Einwilligungen beim Auftraggeber liegt.

§ 11 Portfolio- und Referenznutzung

Die Infinite Edits GmbH ist berechtigt, die im Auftrag erstellten Arbeiten als Referenz und Arbeitsproben zu verwenden – insbesondere auf der eigenen Website, in Social-Media-Kanälen (@john_infinite_edits, @makelivingbeautiful) und in Präsentationen für die Neukundenakquise.

Der Auftraggeber kann dieser Nutzung schriftlich widersprechen, sofern berechtigte Geheimhaltungsinteressen bestehen (z.B. bei noch nicht veröffentlichten Produkten). In diesem Fall wird eine Sperrfrist vereinbart.

§ 12 Haftungsbeschränkung und Gerichtsstand

Haftungsbeschränkung: Die Haftung der Infinite Edits GmbH ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Im Fall der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Die Haftung der Infinite Edits GmbH ist in jedem Fall auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes begrenzt.

Gerichtsstand: Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Stuttgart, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Infinite Edits GmbH
Geschäftsführer: Jonathan Unseld
Theodor-Rothschild-Straße 61, 73760 Ostfildern

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